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Vorgaben gelten für den nordrhein-westfälischen Bistumsteil (ARTIKEL AUS KIRCHE UND LEBEN)

Gottesdienste ab 1. Mai - die Bedingungen im Bistum Münster

Winterkamp Foto: Michael Bönte
Generalvikar Klaus Winterkamp erläutert die Bedingungen für Gottesdienste in einem Brief.Foto: Michael Bönte
Alle an der Austeilung der Kommunion Beteiligten müssen sich die Hände desinfizieren, ehe sie die Hostien berührten. Den Gläubigen soll die Kommunion "in angemessenem Abstand" gereicht werden. Mundkommunion unterbleibe aus Gründen des Infektionsschutzes, ebenso der Dialog "Der Leib Christi. Amen."

Der Friedensgruß erfolge ohne Körperkontakt.

Weitere Gottesdienste

Firmungen, Requien und Trauergottesdienste können unter Beachtung der Regeln in Kirchen gefeiert werden. Bei Firmfeiern bittet das Generalvikariat um Kontakt mit dem jeweiligen Firmspender.

Für Trauerfeiern am Grab bleiben "die Anordnungen der örtlichen Behörden maßgeblich, dies gilt auch für die Zahl der Teilnehmenden".

Einige Gottesdienste eher verschieben

Beichten können die Gläubigen wegen des Mindestabstands und der Hygienevorschriften nur außerhalb der Beichtstühle.

Bei Taufen, Erstkommunionfeiern und Hochzeiten sei "eine besonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln" nötig, weil diese Liturgien mit engerem Körperkontakt verbunden seien: "Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung."

Krankenseelsorge und Krankenkommunion

Für die Seelsorge an Kranken und Heimbewohnern gelten die örtlichen Bestimmungen weiter. Wo immer es möglich sei, sei "die Seelsorge an kranken, einsamen oder sterbenden Menschen ein vorrangiger Dienst". Das gelte auch für die Krankenkommunion.

Generalvikar Winterkamp betont in seinem Brief, die Bedingungen seien "sehr dringend" einzuhalten, "damit uns die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten mit der Gemeinde nicht wieder verloren geht". Vom Sonntagsgebot bestehe weiterhin Dispens.

Weitere Online-Übertragungen

Damit Menschen mit höherem Corona-Infektionsrisiko leichter zuhause bleiben können, sollten weiter Gottesdienste im Internet übertragen werden.

Ab dem 1. Mai unterbleibt das tägliche Glockenläuten um 19.30 Uhr. Noch keine Aussagen seien möglich zu weiteren Veranstaltungen, Gremiensitzungen und Gruppentreffen, weil die Kontakteinschränkungen in NRW bis zum 3. Mai gelten. Winterkamp verweist auf die für den 30. April geplanten Absprachen zwischen Bundesregierung und Bundesländern.

FONTE: https://www.kirche-und-leben.de/artikel/gottesdienste-ab-1-mai-die-bedingungen-im-bistum-muenster/

acesso em 25.04.2020